In einem fünf Jahre dauernden Unterhaltsverfahren hat der Kindesvater, der ein Unternehmen betreibt, den Erhalt einer Versicherungsleistung von € 1,000.000,00 verschwiegen. Rechtsanwalt Mag. Daniel Vonbank gelingt der Nachweis der Zahlung und weiters die vollständige Einbeziehung in die Unterhaltsbemessungsgrundlage. Der Kindesvater wird zur Unterhaltszahlung im sechsstelligen Bereich rechtskräftig verurteilt. Der außerordentliche Revisionsrekurs des Kindesvaters an den OGH wird zurückgewisen.
Der Kindesvater hat die Versicherungsleistung auf das Konto seiner neuen Ehegattin umgeleitet. Aufgrund der von der Kanzlei eingebrachten Strafanzeige wird die Ehegattin vom Landesgericht Feldkirch wegen schweren Betrugs rechtskräftig verurteilt. In einem weiteren Verfahren konnte Rechtsanwalt Mag. Daniel Vonbank zwischenzeitlich einen gerichtlichen Titel gegen die Ehegattin erwirken, aufgrund desselben diese nunmehr den rückständigen Unterhalt bezahlte.
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