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OGH BESTÄTIGT INTERNATIONALE ZUSTÄNDIGKEIT FÜR RECHNUNGSLEGUNGSKLAGE - ERBRECHT

Rechtsanwalt Mag. Daniel Vonbank vertrat in einem Erbschaftsstreit zwei ausländische Kläger. Diese wurden von der Erblasserin enterbt und verlangten den Pflichtteil.

 

Da den Klägern das gesamte Nachlassvermögen nicht bekannt war, erhoben sie gegen den ebenfalls im Ausland lebenden Kläger eine Rechnungslegung- / Auskunftsklage. Das Landesgericht Feldkirch wies die Klage zurück und verneinete die internationale Zuständigkeit. Die Kläger bekämpften diese Entscheidung erfolgreich. Das Oberlandesgericht Innsbruck sah die Zuständigkeit aufgrund des im Inland gelegenen Vermögens als gegeben. Das von der Gegenseite an den OGH erhobene Rechtsmittel wurde zurückgeweisen.

 

Im fortgesetzten Verfahren konnte Rechtsanwalt Mag. Daniel Vonbank mit der Gegenseite einen Vergleich erzielen. Der Beklagte Erbe erteilte die verlangte Auskunft über das gesamte Nachlassvermögen und erfüllte letztlich die Pflichtteilsforderungen der Kläger.

 

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