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Kaufverträge - temporäre Gebührenbefreiung

Aktualisiert: 24. Juli 2024




Am 20. März 2024 wurde im Nationalrat die temporäre Befreiung von den Gebühren für die Eintragung von Eigentumsrecht und Pfandrecht im Grundbuch bei Erwerb von Wohnraum beschlossen.


Diese Befreiung gilt für Kaufverträge die nach dem 31.03.2024 unterschrieben wurden. Der Grundbuchsantrag darf nicht vor 01.07.2024 gestellt werden. Die Regelung gilt für die Dauer von 2 Jahren.


Die Gebührenbefreiung gilt nur in Zusammenhang mit dem Erwerb eines Grundstücks, einer Wohnung oder eines Hauses, wobei der Erwerb der Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses dienen muss.


Das dringende Wohnbedürfnisses ist nachzuweisen durch die Hauptwohnsitzmeldung und die Aufgabe der bisherigen Wohnstätte, etwa mittels einer Bestätigung des vormaligen Vermieters.


Die Gebührenbefreiung gilt zudem nur bis zu einer Bemessungsgrundlage von

€ 500.000. Für den darüber hinausgehenden Teil ist die Gebühr zu entrichten.


Die Eintragung von Pfandrechten ist nur in Zusammenhang mit dem Erwerb einer Liegenschaft begünstigt, die die Voraussetzungen des § 25 Abs. 2 Ziffer 3 GGG erfüllt, somit der Befriedigung eines dringenden Wohn Bedürfnisses dient und entgeltlich ist.


Zudem muss der pfandrechtlich gesicherte Kreditbetrag ausschließlich oder doch zu mehr als 90 % Erwerb der Liegenschaft, die der Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses dienen soll, aufgenommen sein.


Ob eine Gebührenbefreiung im konkreten Fall in Anspruch genommen werden kann, ist gegebenenfalls von weiteren Umständen abhängig.


Eine rechtliche Abklärung vor Abschluss des Kaufvertrages ist dringend zu empfehlen.



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