Gegen einen Unternehmer wurde ein Finanzstrafverfahren unter anderem wegen vorsätzlicher Abgabenhinterziehung eingeleitet. Nachdem der Tatvorwurf bereits im Zuge der Vorerhebungen entkräftet werden konnte, konnte Rechtsanwalt Mag. Daniel Vonbank die gänzliche Einstellung des Verfahrens vor dem Spruchsenat erwirken. Gerade im Finanzstrafverfahren erweist es sich als äußerst wichtig, bereit im Stadium der Vorerhebungen anwaltlichen Rat einzuholen.
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